Praxisinformationen
Regeln, die uns helfen
Alles was Sie wissen sollten – Nützliche Informationen
Liebe Patientin, lieber Patient,
Um Ihren Bedürfnissen besser gerecht werden zu können, hat das Praxisteam hat einige Bitten an Sie!
Termine machen
Vereinbaren Sie bitte, bevor Sie die Sprechstunde aufsuchen, einen Termin mit uns. Halten Sie den Termin ein. So können wir gemeinsam Wartezeiten vermeiden und für einen reibungslosen Ablauf sorgen.
Montags bis Freitags sind wir ab 7:00 Uhr vor Sprechstundenbeginn für Terminvereinbarungen und Rezeptbestellungen für Sie telefonisch erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten ist die Zentrale in unserer Praxis nicht besetzt. Bitte denken Sie daran: es können dann auch keine Faxe entgegengenommen und bearbeitet werden.
Außerhalb der Sprechstundenzeiten ist die Praxis nur in Ausnahmefällen besetzt.
Unsere Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag von 16:00 – 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 – 13:00 Uhr
Täglich von 8:00 – 9:00 Uhr Funktionsdiagnostik
Annahme ohne Termin bis 11.30 Uhr und nach Vereinbarung
Schutz Ihrer Privatsphäre
Die Schilderung des individuellen Krankheitsbildes so wie die Erhebung persönlicher Daten sind sehr privater Natur und nicht für fremde Ohren bestimmt. Darum bitten wir Sie, bei eventuell anfallenden Wartezeiten das Wartezimmer aufzusuchen. Unsere Patienten sollen die Möglichkeit haben, ihre Anliegen und/oder ihre Beschwerden in Ruhe mit der Arzthelferin an der Anmeldung besprechen zu können.
Ultraschall- und andere diagnostische Untersuchungen
Die Sprechstundenzeiten zwischen 8:00 und 9:00 Uhr sind Ultraschall – und weiteren diagnostischen Untersuchungen vorbehalten. Andere Behandlungen sollen in dieser Zeit nur in Notfällen und auf Vereinbarung stattfinden.
Telefonsprechstunde
Täglich von 12:30 bis 13:00 Uhr.
Diese Zeit ist reserviert für Ihre Labornachfragen oder Ähnliches. Gegebenenfalls vereinbaren wir einen Rückruf mit Ihnen. Damit Sie nichts vergessen ist es recht hilfreich, sich vorher eine Liste mit allen Fragen zu machen. Die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass mehrmalige Unterbrechungen im Arzt – Patientengespräch den Behandlungsablauf in einer Art beeinträchtigen, die wir für die Zukunft vermeiden möchten.
Während Ihrer Behandlung oder Ihres Gespräches soll sich die gesamte Aufmerksamkeit des Arztes auf eine Person richten, nämlich auf Sie!
Anfragen durch Betreuungspersonal
Sie kümmern sich um einen Patienten, Sie haben Verantwortung übernommen. Jede Frage ist wichtig und damit keine verloren geht, sollten Sie sich vor dem Gespräch entsprechend vorbereiten. Ziel ist, dass Herr Keller sofort das weitere Vorgehen festlegen kann. So können wir gemeinsam den Ablauf unserer Patientenbetreuung optimieren und es geht keine kostbare Zeit verloren.
Rezept– und Überweisungsbestellung
Für umgehende Bearbeitung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Versicherungskarte bzw. die Überweisung eines anderen Arztes oder der Nachweis der Befreiung. Ohne vorherigen Arztkontakt dürfen wir keine Rezepte oder Überweisungen ausstellen
Bonushefte der Krankenkassen – keine kostenlose Leistung
Die ärztlichen Bescheinigungen bezüglich der Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen sind nicht Teil der vertragsärztlichen Versorgung und Vergütung, sondern Marketingleistungen der Kassen. Diese ärztlichen Leistungen werden uns weder vergütet, noch sind wir verpflichtet, sie zu erbringen. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse durch diese Bescheinigungen einen finanziellen oder materiellen Bonus. Für uns hingegen ist dies ein ärztliches Attest und bedeutet weitere bürokratische Belastung, die wir nicht kostenlos erbringen können. Nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Ziffer 70) müssen wir eine Gebühr von 2,50 € pro Ausstellung der Bescheinigung für Bonusprogramme erheben.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Quittung aus, um die Erstattung der Attest-Gebühr bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.
Bitte beachten Sie auch:
Die kostenlose Ausstellung der Bescheinigungen ist uns aus berufsrechtlichen Gründen sogar verboten.